Umweltberatung, Planungsdienstleistungen


Umweltberatung und Planungsleistungen erneuerbare Energien:

Für viele Bauvorhaben, insbesondere im Zusammenhang mit der Realiserung von Bauvorhaben im Bereich der Erneuerbaren Energien (z. B. Errichtung von neuen oder Repowering bestehender Windkraftanlagen) werden werden im Rahmen des Planungs- und Bauprozesses Umweltgutachten gefordert.

Wir bieten für verschiedene Aufgabenstellungen fachgutachterliche, Beratungen, Gutachten und Baubegleitung, sowie die Erarbeitung von hydrogeologischen und bodenkundlichen Fachgutachten (z. B. bei der Forderung nach Verschlechterungsverboten durch Wasserhaltungen im Zuge der Baumaßnahmen), ferner:

Verschlechterungsverbot

Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) vom 28.05.2020 zum Verschlechterungsverbot von Oberflächenwasser- und Grundwasserkörpern dürfen Bauvorhaben nur dann zugelassen werden, wenn Sie den Bewirtschaftungszielen der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) entsprechen. Diese sieht vor, „dass sich die Oberflächengewässer und das Grundwasser in der gesamten Gemeinschaft in einem guten Zustand befinden und eine Verschlechterung des Zustands der Gewässer auf Gemeinschaftsebene verhindert wird“ (2000/60/EG – WRRL). Konkret bedeutet das, dass bei Baumaßnahmen, bei dem das Medium Wasser beeinflusst wird, sichergestellt werden muss, dass durch die Baumaßnahme keine Verschlechterung des Zustands des Wasserkörpers erfolgt.

Ein Fachbeitrag nach WRRL ist immer dann notwendig, wenn bei einer Planfeststellung eine Notwendigkeit zur Umweltverträglichkteitsprüfung festgestellt wurde oder ein anderweitiger Prüfbedarf seitens der Behörde vorliegt.

Der Fachbeitrag zur Beurteilung des Verschlechterungsverbots umfasst:

  • Kurzdarstellung des Vorhabens
  • Anlass des Fachbeitrags
  • Vorgehensweise (Transparenz)
  • Ist-Zustand des zu untersuchenden Wasserkörpers
  • Auswirkungen der Veränderung (Baumaßnahme) auf den Wasserkörper im Hinblick auf den
  • mengenmäßigen Zustand
  • biotisch und abiotischen Zustand
  • chemischen Zustand
  • Schlussfolgerungen und Prognosen
  • Gesamteinschätzung

Nicht für jedes Bauvorhaben, bei dem ein Fachbeitrag zum Verschlechterungsverbot gefordert ist, müssen alle Bereiche beleuchtet werden. In der Regel sprechen wir uns für jedes Gutachten mit der zuständigen Behörde ab, um so den Zeit- und Kostenaufwand für unsere Kunden gering zu halten.
Wir erstellen Gutachten für die Umweltmedien Wasser und Boden, Fauna, Flora und Habitat als Fachbeitrag zum Verschlechterungsverbot, beruhend auf den jeweiligen behördlichen Vorgaben, den Anforderungen der LAWA (Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser) sowie der WRRL.

Quellen:
RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (23.10.2000)
Leitfaden für den Umgang mit dem Verschlechterungsverbot nach WRRL in Schleswig-Holstein (21.03.2022)

© Ks, Consult - 2023